DaimlerChrysler hat ein Beschlussverfahren gegen die Homepage der Alternativen Metaller beim Arbeitsgericht Kassel eingereicht!
Ohne Vorankündigung hat die DaimlerChrysler AG, Werk Kassel, ein Beschlussverfahren gegen die Alternativen Metaller, in Person von Klaus Ehlers, beim Arbeitsgericht Kassel eingereicht. Das Beschlussverfahren richtet sich gegen den Inhalt unserer Homepage im Internet (www.alternativemetaller.de). Hier der Untertitel: Arbeitnehmervertretung im Betriebsrat der DaimlerChrysler AG Kassel "Interessenvertretung statt Co-Management" und insbesondere, die in der Homepage seit Oktober 2002 eingestellten Zeitungen: "Nachrichten vom Mercedesplatz".
Zur Erinnerung: Die "Nachrichten vom Mercedesplatz"
werden seit dem Jahr 1990, monatlich, ohne presserechtliche Beanstandung, vor dem Werktor Daimler verteilt. Was soll das jetzt?
Die Klageschrift umfasst 18 Seiten, plus 7 Anlagen. Wer sie haben will, kann sie bei uns Alternativen Metallern anfordern.
In der Begründung werden "starke Geschütze", wegen dem Inhalt unserer Zeitung aufgefahren. Verstoß gegen das BetrVG:
§ 2 Abs. l (vertrauensvolle Zusammenarbeit).
§ 37 Abs. l (Ehrenamt, Vorteilsannahme, wegen Werbebanner, des Homepageanbieters (Providers) "l&l Internet AG", auf unserer Homepage).
§ 74 Abs. 2 (Parteipolitische Betätigung, wegen Aufruf zur Friedensdemo in unserer Zeitung).
§ 79 (Geschäftsgeheimnisse, wegen Nennung betriebsöffentlicher Stückpreise).
Ehrverletzende Äußerungen in unserer Zeitung z.B. das Zitat: "Betriebsratsmehrheit als Hilfstruppe der Werkleitung, beim Umsetzen immer neuer Grausamkeiten".
Auch gegen eine Einstellung unserer Zeitung, direkt oder indirekt, z.B. bei "Labournet.de" oder Anderen richtet sich das Beschlussverfahren.
Gegen die Verteilung unserer Zeitung, vor dem Daimlertor, hat die Werkleitung bis jetzt nur nichts unternommen, um die "demokratische Meinungsoffenheit zu dokumentieren ".
Mit der Einstellung unserer Zeitung ins Internet sei nun völlig überzogen worden.
Die Prozessbevollmächtigten, vom Arbeitgeberverband, haben sich richtig Mühe gegeben. Allerdings scheinen den Zauberlehrlingen, bei der Erstellung ihres "Kunstwerkes", die Pferde durch gegangen zu sein. Hier will man wohl mit Kanonen auf Spatzen schießen. Bleibt abzuwarten, was die deutsche Gerichtsbarkeit hierzu sagt.
Eines ist aber schon jetzt zu erkennen, auf Grund der Begründung zum Beschlussverfahren, geht es den verantwortlichen Herren der DaimlerChrysler AG, Werk Kassel, nur vordergründig um die Homepage. In Wirklichkeit geht es ihnen wohl um die Einstellung der "Nachrichten vom Mercedesplatz" und das ist dann ein Angriff auf die Pressefreiheit.
Rechtsstreit Homepage geht in die 2. Instanz!
Das Urteil im Beschlussverfahren (Aktenzeichen: ArbG KS, 1 BV 6/03), zum Thema Homepage: „Alternative Metaller /Nachrichten vom Mercedesplatz", ist am 17.12.03 vom Arbeitsgericht Kassel verkündet worden. Leider ist das Urteil bzw. der Beschluss in wesentlichen Teilen nicht in unserem Sinne ausgefallen.
Der Beschluss in Kürze:
Unsere Homepage mit dem Namen www.alternativemetaller.de mit entsprechendem Untertitel, darf ohne Änderungen im Titel weiter geführt werden.
Unsere Betriebszeitung "Nachrichten vom Mercedesplatz" muss aus unserer Homepage entfernt werden.
Mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € (ersatzweise Haft) wird es Klaus Ehlers untersagt, die Betriebszeitung "Nachrichten vom Mercedesplatz" weder auf unserer oder einer Homepage im Internet einzustellen.
Diese Zeitung darf auch nicht Anderen, als Datei, zum Zwecke der Einstellung in das Internet zur Verfügung gestellt werden.
Des Weiteren darf eine Einstellung unserer Publikation in das Internet nicht begünstigt werden.
Weiter heißt es im Beschluss:
In unsere Homepage dürfen nur betriebliche Themen eingestellt werden bzw. Stellung genommen werden, die bereits in der außerbetrieblichen Öffentlichkeit bekannt sind oder vom Arbeitgeber veröffentlicht wurden.
Diese Position stellt, nach unserer Auffassung, eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat /Belegschaft dar. Der Arbeitgeber kann agieren, währenddessen der Betriebsrat /Belegschaft nur reagieren kann.
Der ganze Beschluss wird im wesentlichen begründet, mit der Verletzung der so genannten „vertrauensvollen Zusammenarbeit" gemäß §2 Betr. VG zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Dieser Beschluss beinhaltet einen Maulkorb für alle betrieblichen Arbeitnehmervertreter und kommt einer Zensur gleich. Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, gemäß Artikel 5 Grundgesetz, sind nicht teilbar und darf nicht an den Toren der Betriebe enden. Die Freiheit der Berichterstattung muss gewährleistet sein. Es darf nicht sein, dass Berichte über Arbeitsbedingungen gewissermaßen zum Betriebsgeheimnis erklärt werden.
Gegen diesen Beschluss der 1.Instanz haben wir, beim Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt, Beschwerde eingelegt.
Der komplette Beschluss kann in PDF Format zur Verfügung gestellt werden.